Behördeninformationen
Informationen für die behördliche Erteilung des Führerscheins
Sowohl beim Ersterwerb, als auch bei jeder Erweiterung des Führerscheins, muss ein entsprechender Antrag bei den Bürgerämtern oder direkt in der Putkamer Str. 16-18 gestellt werden.
Der Antrag ist die Voraussetzung für die Genehmigung zur theoretischen und praktischen Prüfung.
Für die Lichtenberger Bürger stehen alle Bürgerämter Berlins zur Verfügung. Ein paar Bürgerämter in Wohnnähe sind:
Bürgeramt 2 Bürgeramt 3 Bürgeramt 4
Möllendorfstr. 5 Otto-Schmirgal-Str. 1 Große Leege Str. 103
10367 Berlin 10319 Berlin 13055 Berlin
Telefon einheitlich 030/ 90 296-78 00
Öffnungszeiten der Bürgerämter:
MO, Mi und Fr 08.00 Uhr- 13.00 Uhr
DI und DO 11.00 Uhr- 19.00 Uhr
Sa 09.00 Uhr- 13.00 Uhr nur Bürgeramt 2
Was benötige ich zur Antragstellung?
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort ( 1.Hilfe) nur bei Ersterwerb
- Sehtest (Optiker oder Augenarzt) max 2Jahre gültig
- Biometrisches Passbild
- Anmeldegebühr bei Ersterwerb 43,40€
- Anmeldgebühr bei Erweiterung 42,60€
- Angabe der Fahrschule mit Name und Adresse
- Entscheidung über die Prüforganisation ( DEKRA oder TÜV )