Fahrschule Thomas Rubin

Behördeninformationen                                                                        


Informationen für die behördliche Erteilung des Führerscheins

Sowohl beim Ersterwerb, als auch bei jeder Erweiterung des Führerscheins, muss ein entsprechender Antrag bei den Bürgerämtern oder direkt in der Putkamer Str. 16-18 gestellt werden.

Der Antrag ist die Voraussetzung für die Genehmigung zur theoretischen und praktischen Prüfung.

Für die Lichtenberger Bürger stehen alle Bürgerämter Berlins zur Verfügung. Ein paar Bürgerämter in Wohnnähe sind:

Bürgeramt 2                  Bürgeramt 3                  Bürgeramt 4

Möllendorfstr. 5                       Otto-Schmirgal-Str. 1            Große Leege Str. 103

10367 Berlin                             10319 Berlin                            13055 Berlin

Telefon einheitlich 030/ 90 296-78 00

 

Öffnungszeiten der Bürgerämter:

MO, Mi und Fr                       08.00 Uhr- 13.00 Uhr

DI und DO                              11.00 Uhr- 19.00 Uhr

Sa                                           09.00 Uhr- 13.00 Uhr  nur Bürgeramt 2

 

Was benötige ich zur Antragstellung?

- Personalausweis oder Reisepass

- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort ( 1.Hilfe) nur bei Ersterwerb

- Sehtest (Optiker oder Augenarzt) max 2Jahre gültig

- Biometrisches Passbild

- Anmeldegebühr bei Ersterwerb      43,40€

- Anmeldgebühr bei Erweiterung       42,60€

- Angabe der Fahrschule mit Name und Adresse

- Entscheidung über die Prüforganisation ( DEKRA oder TÜV )

Fahrschule Thomas Rubin  |  info@fahrschule-rubin.de-- 030/5578357